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Jenseitige Eingebungen
Richter sprechen Jesus Urheberrechte ab

Wer besitzt eigentlich das Copyright auf Einflüsterungen von Jesus? Jedenfalls nicht der gekreuzigte Religionsbegründer - sondern der irdische Empfänger der göttlichen Botschaften, wie das Oberlandesgericht Frankfurt in einem skurrilen Urheberrechtsstreit jetzt entschieden hat.

Im Mittelpunkt der juristischen Auseinandersetzung stand das 1976 veröffentlichte Buch "A Course in Miracles" (deutsch: Ein Kurs in Wundern, 1994) der US-Amerikanerin Helen Schucman, das sie bereits 1975 veröffentlicht hatte. Die inzwischen verstorbene Professorin für klinische Psychologie (1909-1981) hatte zu Lebzeiten behauptet, während sieben Jahren in "aktiven Wachträumen" Botschaften von Jesus cerhalten und in ihrem dreibändigen Werk niedergeschrieben zu haben; er sei Autor und Quelle.

Dies machte sich ein deutscher Verein zunutze: Er übernahm Passagen aus dem Buch mit der Begründung, dass Schucman ja selbst angegeben habe, nicht die Urheberin zu sein - sondern eben der Heiland. Der Psychologin, so argumentierte der Verein, sei "bei der Entstehung der Schrift lediglich die Rolle einer Gehilfin oder Schreibkraft ohne jeden individuellen persönlichen Gestaltungsspielraum" zugekommen.

Dagegen wehrte sich jedoch die US-amerikanische "Foundation for Inner Peace", auf welche die Rechte an dem fraglichen Buch mittlerweile übergegangen sind. Die Frankfurter Richter gaben der Stiftung nun Recht, womit sie eine vorherige Entscheidung des Landgerichts bestätigten: Jenseitige Inspirationen seien uneingeschränkt ihrem menschlichen Empfänger zuzurechnen, argumentierten sie. Für den Urheberschutz komme es demnach nur auf den tatsächlichen Schaffensvorgang an - somit könnten auch Geistesgestörte und Hypnotisierte also Urheber sein. (OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 13.5.2014, Aktenzeichen 11 U 62/13; vorausgehend LG Frankfurt am Main, Urteil vom 7.4.2013, Aktenzeichen 2-6 O 424/12)

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