 Geistiges Heilen in kirchlichem Krankenhaus? ”Heilende Hände”: geduldet, aber unerwünscht
Mit der Frage, ob er in einem kirchlichen Krankenhaus Reiki anbieten dürfe, wandte sich der Heiler Hermann Büsken aus Borken/Nordrhein-Westfalen im Juni an das Bischöfliche Generalvikariat in Münster. Dessen ausführliche Antwort spricht Bände, was die Einstellung von Kirchenkreisen gegenüber Geistigem Heilen betrifft.
Die dreiseitige Stellungnahme der “Hauptabteilung Seelsorge” veröffentlichte der Heiler auf seiner Homepage hier. Letztlich verschanzt sich die Kirche dabei hinter "medizinischen Standards", "ärztlicher Verantwortung" und "wissenschaftlichem Erkenntnisstand", um eine prinzipielle Missbilligung zu begründen; mit denselben Argumenten würde sie heutzutage auch den wiederauferstandenen Jesus Christus in Verruf bringen, wenn er Kranken in kirchlichen Einrichtungen die Hände auflegen will, und sich als Handlanger des akademischen mainstream blamieren. In dem Brief konzediert das Generalvikariat lediglich, worum es ohnehin nicht herumkommt: Da Krankenhauspatienten keine Häftlinge sind, kann ihnen schwerlich verboten werden, selber zu entscheiden, wer sie besuchen darf.
Um Geistiges Heilen als Akt christlicher Nächstenliebe geht es in dem Buch “Wie Jesus heilen”, zu dem mehrere Heiler sowie Mitglieder des “Auswege”-Beirats beigetragen haben, s. hier.

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